AMS Pflegerechner
Pflegerechner

Was kostet ambulante Pflege wirklich?

Berechnen Sie in wenigen Minuten Ihren persönlichen Pflegebedarf und den voraussichtlichen Eigenanteil. Unser Pflegerechner bietet Ihnen volle Transparenz über gesetzliche Leistungen, Budgets und Kosten – damit Sie genau wissen, was auf Sie zukommt.

Angebotsrechner

Stellen Sie hier Ihren individuellen Pflegeplan zusammen. Nutzen Sie die Hinzufügen-Buttons bei den jeweiligen Besuchszeiten, um Leistungen auszuwählen.

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Wussten Sie schon? Wir bieten neben den Standard-Leistungen auch eine Pflege nach Zeitaufwand an. Wählen Sie hierfür einfach den LK 31 aus und geben Sie die gewünschte Dauer an.

🤝 Volle Transparenz statt Paragraphendschungel

Wir möchten Ihnen die Pflegeplanung so einfach und durchschaubar wie möglich machen. Deshalb haben wir diesen Rechner entwickelt – als unkomplizierte, unverbindliche Orientierungshilfe für Sie zu Hause. Bei uns wird jedes Angebot ganz persönlich mit Ihnen besprochen und im Detail erklärt. Das ideale, exakt auf Ihre Bedürfnisse abgestimmte Angebot planen wir daher gemeinsam in einem persönlichen Erstgespräch. Uns ist wichtig, dass Sie von Anfang an Klarheit haben und sich nicht im Paragraphendschungel verlieren.

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Interaktive Planungshilfe

Lassen Sie sich durch einfache Fragen einen optimalen, unverbindlichen Entwurf Ihres Pflegeplans zusammenstellen.

Mein Pflegeplan

Stellen Sie hier Ihre wöchentliche Versorgung ein.

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Klicken Sie auf "+ Hinzufügen" bei den Einsatzzeiten, um Ihre Berechnung zu starten.

Kostenübersicht

0,00 €
0,00 €
Pflegeleistungen (Monat): 0,00 €
Hausbesuchspauschale (Monat): 0,00 €
Budget-Ausschöpfung: 0% (PG 2)
Kassen-Kostenübernahme: 0,00 €
Ihr voraussichtl. Eigenanteil: 0,00 €
Ungenutztes Sachleistungsbudget: 0,00 €

Was steht mir zu?

Erfahren Sie, welche Budgets und Leistungen Ihnen bei den verschiedenen Pflegegraden gesetzlich zustehen.

Budget- & Pflegegeldübersicht (NRW 2026)

Für die häusliche Pflege stehen Ihnen gesetzliche Leistungen der Pflegekasse zu. Sie können entweder Pflegesachleistungen (für die Versorgung durch einen ambulanten Pflegedienst wie AMS) oder Pflegegeld (bei Pflege durch Angehörige) beanspruchen. Beide Leistungen lassen sich auch als Kombinationspflege flexibel verbinden: Nutzen Sie Sachleistungen nicht voll aus, wird Ihnen der verbleibende Prozentsatz als anteiliges Pflegegeld ausgezahlt.

Pflegegrad Pflegesachleistung (Pflegedienst) Volles Pflegegeld (Angehörige) Entlastungsbetrag Gemeinsamer Jahresbetrag
1 - - 131,00 € / Monat -
2 796,00 € / Monat 347,00 € / Monat 131,00 € / Monat 3.539,00 € / Jahr
3 1.497,00 € / Monat 599,00 € / Monat 131,00 € / Monat 3.539,00 € / Jahr
4 1.859,00 € / Monat 800,00 € / Monat 131,00 € / Monat 3.539,00 € / Jahr
5 2.299,00 € / Monat 990,00 € / Monat 131,00 € / Monat 3.539,00 € / Jahr

Häufige Fragen & Leistungen im Detail (FAQ)

Die Leistungen der gesetzlichen Pflegeversicherung (SGB XI) richten sich nach dem Pflegegrad der betroffenen Person. Hier finden Sie eine detaillierte Aufschlüsselung der gesetzlichen Budgets und Ansprüche für NRW (Stand 2026):

1. Pflegesachleistungen (Ambulanter Pflegedienst)
Sachleistungen dienen der Finanzierung eines professionellen ambulanten Pflegedienstes wie dem AMS Pflegedienst in NRW. Die Pflegekasse übernimmt je nach Pflegegrad Sachleistungskosten bis zu 796,00 € (Pflegegrad 2), 1.497,00 € (Pflegegrad 3), 1.859,00 € (Pflegegrad 4) bzw. 2.299,00 € (Pflegegrad 5) pro Monat. Unser interaktiver Kostenrechner gleicht diese Beträge in Echtzeit mit Ihrem Wunschplan ab.
2. Pflegegeld (Pflege durch Angehörige)
Wenn Angehörige, Freunde oder ehrenamtliche Helfer die häusliche Pflege selbstständig übernehmen, zahlt die Pflegekasse ein monatliches Pflegegeld aus. Dieses beträgt 347,00 € bei Pflegegrad 2, 599,00 € bei Pflegegrad 3, 800,00 € bei Pflegegrad 4 und 990,00 € bei Pflegegrad 5.
3. Kombinationsleistung (Kombinationspflege)
Nehmen Sie die Pflegesachleistungen eines Pflegedienstes nicht voll in Anspruch, steht Ihnen ein anteiliges Pflegegeld zu. Der Prozentsatz des nicht verbrauchten Sachleistungsbudgets wird auf das Pflegegeld angewendet. Unser Tool berechnet dieses „Mögliche Pflegegeld“ bei Aktivierung der entsprechenden Checkbox für Sie vollautomatisch.
4. Entlastungsbetrag (131,00 € monatlich)
Alle Versicherten mit anerkanntem Pflegegrad (auch Pflegegrad 1) haben Anspruch auf den Entlastungsbetrag von 131,00 € pro Monat. Dieser ist zweckgebunden und kann für Leistungen der Alltagsbegleitung, Betreuung oder hauswirtschaftliche Hilfen (z. B. Wohnungsreinigung oder Wäschepflege) eingesetzt werden.
5. Gemeinsamer Jahresbetrag (3.539,00 € jährlich)
Für Personen mit den Pflegegraden 2 bis 5 gibt es einen Gemeinsamen Jahresbetrag in Höhe von 3.539,00 € pro Kalenderjahr. Dieser Betrag bildet einen flexiblen Topf, der nach Bedarf für Leistungen der Verhinderungspflege nach § 39 SGB XI (z. B. stundenweise Ersatzpflege durch den AMS Pflegedienst bei Urlaub oder Krankheit der Pflegeperson) und/oder Leistungen der Kurzzeitpflege nach § 42 SGB XI eingesetzt werden kann.

Was gibt es für Leistungen?

Unser offizielle Leistungskatalog (NRW) dient Ihnen als Informationsquelle über verfügbare Hilfeleistungen und deren Kosten.

Was sind Leistungskomplexe (LK)?

Ambulante Pflegedienste in Nordrhein-Westfalen rechnen ihre pflegerischen Leistungen nicht nach einzelnen Handgriffen ab, sondern nutzen vom Land vordefinierte Leistungskomplexe (LK). Jedes dieser Leistungspakete (z. B. Große Grundpflege, Hilfe beim Essen oder Hauswirtschaft) bündelt zusammengehörige Aufgaben und ist mit einer festen Punktzahl hinterlegt.

Der tatsächliche Euro-Preis ergibt sich, indem man diese Punkte mit dem verhandelten Punktwert des Pflegedienstes multipliziert. Die Abrechnung erfolgt direkt über das Sachleistungsbudget der Pflegekasse. Wenn die Summe der in Anspruch genommenen LKs Ihr Budget übersteigt, wird der Differenzbetrag als privater Eigenanteil fällig.

💡 Besonderheit: Zeitliche Abrechnung über LK 31

Eine Ausnahme von der Abrechnung in festen Leistungspaketen bildet der Leistungskomplex 31 (LK 31). Dieser wird nach Zeit abgerechnet und bezieht sich nicht auf bestimmte Leistungen. Er eignet sich hervorragend für ganz individuelle Hilfen und Betreuung, die in keine andere Pauschale passen – wie z. B. einmal täglich für 20 Minuten nach dem Rechten zu sehen, zu prüfen ob alles in Ordnung ist und bei Bedarf kurz zu unterstützen. Im Angebotsrechner können Sie diese Dauer flexibel in 5-Minuten-Schritten festlegen.

Leistungskomplexe

Informieren Sie sich über die einzelnen Komplexe und deren Punktewerte und Preise.

Häusliche Krankenpflege & Behandlungspflege (SGB V)

Wenn Ihr Arzt eine medizinische Behandlung verordnet und diese zu Hause durchgeführt werden kann, übernehmen wir die erforderlichen Maßnahmen der Behandlungspflege. Die Kosten werden in der Regel von Ihrer Krankenkasse übernommen.

✨ Unser Service: Keine zusätzlichen Service-Gebühren

Bei uns fallen keine zusätzlichen Gebühren bei der Behandlungspflege an – wie z. B. für das Stellen von Medikamenten oder das Besorgen von Rezepten und ärztlichen Verordnungen. Das gehört bei uns alles zum kostenfreien Service für Sie!

Die vier Leistungsgruppen im Überblick

Leistungsgruppe 1 – Einfache Behandlungspflege (14,23 € pro Einsatz)

Die einfache Behandlungspflege umfasst grundlegende medizinische Hilfeleistungen im häuslichen Umfeld.

  • Blutdruckmessung
  • Blutzuckermessung
  • Inhalationen
  • Unterhaut-Injektionen (s.c., z. B. Insulin)
  • Medikamentengabe
  • Augentropfen verabreichen
  • Kompressionsstrümpfe ausziehen
  • Kälteanwendungen
Leistungsgruppe 2 – Behandlungspflege mit erhöhtem Aufwand (14,76 € pro Einsatz)

Diese Leistungsgruppe deckt Maßnahmen ab, die einen erhöhten pflegerischen und zeitlichen Aufwand erfordern.

  • Klistiere und Klysmen
  • Flüssigkeitsbilanzierung
  • Versorgung eines suprapubischen Katheters (SPK)
  • PEG-Versorgung
  • Medizinische Einreibungen
  • Kompressionsstrümpfe anziehen
  • Bandagen und Orthesen anlegen
  • Dekubituslagerungen
Leistungsgruppe 3 – Behandlungspflege mit höherem Zeitaufwand (19,12 € pro Einsatz)

Diese Gruppe umfasst komplexe Behandlungen, die ein hohes Maß an Fachwissen und zeitlichem Einsatz erfordern.

  • Stomaversorgung
  • Absaugen der oberen Atemwege
  • Blasenspülungen
  • Drainagenversorgung
  • Intramuskuläre Injektionen (i.m.)
  • Katheterisierung
  • Medikamentenstellung im Wochendispenser
  • Trachealkanülenpflege
  • Kompressionsverbände
  • Wundversorgung akuter Wunden
Leistungsgruppe 4 – Besonders aufwendige Behandlungspflege (25,43 € pro Einsatz)

Die höchste Stufe umfasst hochspezialisierte und intensivmedizinische Maßnahmen der Behandlungspflege.

  • Bedienung und Überwachung von Beatmungsgeräten
  • Einläufe
  • Digitales Ausräumen des Enddarms
  • Intravenöse Infusionen (i.v., z. B. über Port)
  • Legen und Wechseln von Magensonden
  • Pflege von zentralvenösen Kathetern und Portsystemen

⚠️ Wichtiger Abrechnungshinweis

Werden während eines Einsatzes mehrere Leistungen erbracht, die unterschiedlichen Leistungsgruppen angehören, wird grundsätzlich nur die höchste zutreffende Leistungsgruppe berechnet. Mehrere Leistungen derselben Leistungsgruppe werden innerhalb eines Einsatzes nur einmal vergütet. Die Leistungen werden auf ärztliche Verordnung erbracht und in der Regel direkt mit Ihrer Krankenkasse abgerechnet.

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